FCG-Rundschreiben: Neuerungen auf dem Bezugszettel
10. Jänner 2017
Auf den neuen Bezugszetteln wird das Besoldungsdienstalter des Monatsersten in der Form „JJ.MM.TT“ angegeben. Es handelt sich dabei also um kein Datum (wie beim Vorrückungs-stichtag), sondern um eine Zeitangabe in Jahren/Monaten/Tagen. Der Termin der nächsten Vorrückung wird nicht mehr angegeben. Stattdessen gibt es den Vermerk „lt. BDA“ (laut Besoldungsdienstalter).
Obiges Beispiel zeigt, dass Mag. Max Mustermann am 1. Jänner 2017 ein Besoldungs-dienstalter von 19 Jahren, 6 Monaten und 3 Tagen hatte. Diese Angabe ist eine reine Rechengröße, die seit der Einführung des neuen Besoldungssystems im Februar 2015 die Vorrückungen regelt, und entspricht nicht dem tatsächlichen Dienstalter...